Ab dem 01.07.2022 ist es möglich, psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung über die Grundversicherung abzurechnen. Dafür benötigen Sie eine Anordnung Ihrer Hausärztin/Ihres Hausarztes oder eines Psychiaters/einer Psychiaterin für die ersten 15 Sitzungen. Hierfür erfolgt die Abrechnung zum kantonal vereinbarten Tarif. 

Mein Honorar für Menschen, die selbst bezahlen oder über die Zusatzversicherung abrechnen möchten orientiert sich an den Tarifen für psychotherapeutische Leistungen. 
 

Einzelgespräch 
CHF 165.- / 50 Min.

Familien- und Paargespräch  
CHF 240.- / 90 Min


Berichte, Telefonate und patientinnen- oder patientenbezogene administrative Aufwände, die in Ihrer Abwesenheit erfolgen, werden in der Rechnung separat ausgewiesen.

Im Verhinderungsfall bitte ich Sie, mir 48 Stunden vorher Bescheid zu geben, damit die für Sie reservierte Zeit nicht verrechnet werden muss.